Nutzungsbedingungen der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Leistungsbeschreibung

a) Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) ist Betreiberin des Portals Blitzerloewen.de. Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) erbringt für die Nutzer des Portals Blitzerloewen.de (nachfolgend „Nutzer”) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) nachfolgend genannte Leistungen.

b) Die Leistungen der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) beziehen sich auf bestimmte Ordnungswidrigkeitenverfahren aus dem Gebiet des Verkehrsrechts, namentlich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, des Verkehrszivil- und des Verkehrsverwaltungsrechts.

c) Die Dienstleistung der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) beinhaltet u.a. folgende Maßnahmen:

  • Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal Blitzerloewen.de für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen der Partnerkanzlei und dem Nutzer
  • Vermittlung einer kostenlosen Ersteinschätzung durch die Partnerkanzlei für die Bereiche des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts
  • Vermittlung eines Kontaktes zwischen dem Nutzer und der Partnerkanzlei

§ 2 Anfrage bei Blitzerloewen.de und Pflichten des Nutzers

a) Mit dem Absenden der Anfrage gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Vermittlung der unter § 1 unter 1b) genannten Dienstleistungen durch die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) ab. Die von der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Daten/Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) nimmt den Auftrag durch Weiterleitung der Anfrage und Daten des Nutzers an die Partnerkanzlei an. Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

b) Eine Anfrage ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande.

c) Der Nutzer ist verpflichtet, die bei der Online-Anfrage abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anfrage und vor Kontaktaufnahme durch die Partnerkanzlei ändern, ist der Nutzer verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an hilfe@blitzerloewen.de mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Rechtsschutzversicherung.

d) Des Weiteren ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben zum Sachverhalt und Verfahrensstand vollständig abzugeben, sowie die bisher erhaltenen behördlichen Unterlagen vollständig zu übersenden beziehungsweise zumindest vollständige Angaben hierzu zu machen, damit die Partnerkanzlei in die Lage versetzt wird, eine auf dem aktuellen Verfahrensstand basierende Ersteinschätzung vorzunehmen und auf etwaig laufende Fristen hinzuweisen

§ 3 Vorwurf prüfen; Partnerkanzlei; Anwaltsvertrag

a)  Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) übermittelt die vom Nutzer auf dem Portal angegebenen Daten und Unterlagen an die Partnerkanzlei, welche die kostenlose Ersteinschätzung vornimmt und ggf. ein Angebot zur Mandatsübernahme unterbreitet. 

b)  Die Partnerkanzlei meldet sich nach Eingang der Unterlagen beim Nutzer und erteilt diesem in Fällen des Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts eine kostenlose Ersteinschätzung. In anderen als den vorgenannten verkehrsrechtlichen Angelegenheiten kann die Partnerkanzlei dem Nutzer ein Angebot für eine kostenpflichtige Ersteinschätzung beziehungsweise eine kostenpflichtige Mandatsübernahme unterbreiten. Eine solche kostenpflichtige Ersteinschätzung wird erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers zu dem Angebot der Partnerkanzlei erteilt.

c) Es besteht kein Anspruch des Nutzers gegen Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) auf Vermittlung eines Mandatsverhältnisses. Auch besteht gegenüber der Partnerkanzlei kein Anspruch auf Mandatsübernahme. Bereits mit dem Einreichen der Unterlagen erteilt der Nutzer einer der Partnerkanzleien, welche zur Bearbeitung Ihres Falles das Portal Blitzerloewen.de benutzt, eine Vollmacht. Übernimmt die Partnerkanzlei Ihren Fall, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei legt dann vorsorglich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder den Anhörungsbogen ein und beantragt Akteneinsicht. Anhand der Akten prüft die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei die erhobenen Vorwürfe. Diese juristische Bewertung dient dazu, die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Einstellung des Verfahrens zu bemessen. 

d) Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheidet der Nutzer in Absprache mit der beauftragten Partnerkanzlei. 

§ 4 Kosten 

Die Leistungen der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) sind kostenfrei, insbesondere muss der Nutzer an die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) keine Provision o.ä. zahlen – auch nicht im Erfolgsfall.

§ 5 Kosten für Leistungen der Partnerkanzlei

a) Die Partnerkanzlei erteilt in Verkehrsbußgeld- und Verkehrsstrafsachen eine kostenlose Ersteinschätzung aufgrund der vom Nutzer übermittelten Daten und Unterlagen.

b) In anderen als den vorgenannten Angelegenheiten erteilt die Partnerkanzlei eine kostenpflichtige Ersteinschätzung nach Kostenaufklärung und Zustimmung des Nutzers.

c) Die weitere Bearbeitung nach Mandatserteilung erfolgt durch die Partnerkanzlei kostenpflichtig. Die kostenpflichtige Tätigkeit wird hierbei nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung durch den Nutzer (Mandatserteilung) vorgenommen. Die Partnerkanzlei klärt den Nutzer über die anfallenden Kosten der Mandatsbearbeitung und die Möglichkeiten der Übernahme der Kosten durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung auf.

§ 6 Vertragsdauer / Kündigung

a) Das Vertragsverhältnis endet, wenn die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt)die vertragliche Verpflichtung zur Vermittlung der Ersteinschätzung durch die Partnerkanzlei erfüllt hat. Dies ist spätestens nach dem ersten Kontakt des Nutzers mit der Partnerkanzlei der Fall.

b) Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) hat die vertragliche Vermittlungspflicht auch dann erfüllt, wenn kein Kontakt mit der Partnerkanzlei zustande kommt, weil der Nutzer auf den Kontaktversuch der Partnerkanzlei nicht reagiert.

c) Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass die tatsächlichen Angaben des Nutzers in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zum Vorfall; unvollständige Übermittlung von Dokumenten, falsche Angabe von Kontaktdaten).

§ 7 Haftung der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt)

a) Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf eine fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Datenübertragung vom Nutzer an Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) oder von der die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) an die Partnerkanzlei zurückzuführen sind.

b) Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet zu keiner Zeit ein fristwahrendes Tätigwerden für den Nutzer in laufenden behördlichen, gerichtlichen oder sonstigen rechtlichen Verfahren. Der Nutzer ist im Zweifel vor Mandatsübernahme durch die Partnerkanzlei selbst dafür verantwortlich, dass laufende Fristen gewahrt werden, indem er selbst die notwendigen Rechtshandlungen vornimmt.

c) Die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) gewährleistet nicht den jederzeitigen ordnungsgemäßen Betrieb bzw. die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service. Insbesondere haftet die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zum Service aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) nicht zu vertreten hat. Ferner haftet die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern (z.B. durch einen unbefugten Zugriff von „Hackern“ auf die Datenbank).

d) Für Schäden, die nicht aufgrund der vorgenannten Ursachen eintreten, haftet die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt) nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt).

§ 8 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite  finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 9 Sonstiges

a) Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

b) Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

c) Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

d) Die Vertragssprache ist deutsch.

e) Der Nutzer kann die aktuellen AGB jederzeit als PDF-Datei kostenlos herunterladen.

f) Im Rahmen des Vertragsschlusses erfolgt keine automatische Speicherung des Vertragstextes durch die Adiuvandum UG (haftungsbeschränkt). 

§ 10 Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

a) Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.

b) Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform.