So einfach funktioniert´s!
Unsere hoch spezialisierten Partneranwälte kümmern sich um alles.
Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Jedes dritte Bußgeldverfahren ist fehlerhaft. Lass dieses daher immer überprüfen. Nach Deiner Anmeldung bei den Blitzerlöwen reichst Du uns alle notwendigen Unterlagen ein. Unsere hochspezialisierten Partneranwälte prüfen dann den erhobenen Vorwurf auf Grundlage der amtlichen Ermittlungsakte der Verfolgungsbehörde, die dort unverzüglich angefordert wird. Anschließend erhältst Du eine fundierte rechtssichere Bewertung und entscheidest über das weitere Vorgehen. Unsere Partneranwälte versorgen Dich immer mit Informationen und halten Dich unterrichtet.
Lehn dich entspannt zurück!
Dabei helfen die Blitzerlöwen!
Du kannst den Service der Blitzerlöwen nutzen, nachdem Du einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Verfolgungsbehörde erhalten hast. Betrifft dieser ein Geschwindigkeits, Handy, Rotlicht, Abstandverstoß oder ein anderes Verkehrsdelikt, werden unsere Partneranwälte dann für den im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bezeichneten Betroffenen sofort tätig.
Unterlagen einreichen
Für die Bearbeitung Deines Anliegens benötigen wir nur ein paar Unterlagen. Dafür füllst Du einfach folgendes Formular aus.
Der Vorwurf wird geprüft
Unsere Partneranwälte legen unverzüglich fristgerecht Einspruch bei der Verfolgungsbehörde ein und beantragen Akteneinsicht.
Anhand der Ermittlungsakte wird der Vorwurf durch einen hochspezialisierten Rechtsanwalt geprüft und es wird eine Verteidigungsstrategie entworfen. Diese wird Dir anschließend per E-Mail mitgeteilt. Alle bis dann angefallenen Kosten der Prüfung werden durch die Blitzerlöwen oder Deine Rechtsschutzversicherung getragen. Deine Selbstbeteiligung zahlen wir . Für Dich entstehen keine Kosten.
Nach der rechtlichen Prüfung bestehen folgende Möglichkeiten:
1 .
Für die Einstellung des Verfahrens bestehen gute Chancen
2.
Für die Einstellung bestehen geringe Chancen, jedoch kann das Strafmaß zu Deinen Gunsten abgeändert werden, zum Beispiel kein Fahrverbot oder keine Punkte
3 .
Es bestehen keine Erfolgsaussichten und das Strafmaß ist zu akzeptieren
Du entscheidest, ob und wie weiter vorgegangen wird.
Verteidigung beginnt
Du willst weiter gegen Dein Bußgeldverfahren vorgehen? Dann werden unsere Partneranwälte alles versuchen, dass das Verfahren eingestellt oder das Strafmaß zu Deinen Gunsten abgeändert wird.