Vollmacht
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Konkurs- und Vergleichsverfahren sowie Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gegners). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen,zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleiche oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.
Die Kanzlei Scherer & Crecelius Rechtsanwälte erfasst, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mandanten mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zur Mandatsbearbeitung. Personenbezogene Daten sind z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer und die übrigen Daten, die Sie der Kanzlei Scherer & Crecelius Rechtsanwälte mitteilen. Die Kanzlei Scherer & Crecelius Rechtsanwälte ist berechtigt, zuverlässige Unternehmen mit Wartungsdiensten zu betrauen, selbst wenn diese Einblick in die gespeicherten Daten nehmen können. Soweit der Mandant der Kanzlei Scherer& Crecelius Rechtsanwälte einen Faxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Kanzlei Scherer & Crecelius Rechtsanwälte ihm über diesen Kommunikationsweg mandatsbezogene Informationen zusendet. Bei der Kommunikation über diese Kommunikationswege nimmt der Mandant in Kauf, dass Sicherheit der Daten vor unberechtigten Zugriffen gegebenenfalls nicht besteht. Die Vertraulichkeit der Kommunikation kann von der Kanzlei Scherer &Crecelius Rechtsanwälte insoweit nicht gewährleistet werden. Ferner ist die Kanzlei Scherer & Crecelius Rechtsanwälte berechtigt, dem vermittelnden Reparaturbetrieb oder Autohaus über den Gang der Angelegenheit unterrichtet zu halten.