Drohender Arbeitsplatzverlust kann Fahrverbot entgegenstehen

Das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mindestens 43 km/h indiziert die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat. Davon kann nur abgesehen werden, wenn Anhaltspunkte für eine außergewöhnliche Härte wie etwa den Verlust des Arbeitsplatzes vorliegen. Dies bedarf jedoch laut Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26.04.2022 der ausführlichen Begründung und Darlegung der zugrundliegenden Tatsachen (Az.: 3 Ss-OWi 415/22).